Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Produkte und Dienstleistungen der

k.ai GmbH
Heckamp 5
49196 Bad Laer


im folgenden nur k.ai, wir oder uns genannt –
ausschließlich.


1.2. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Verbraucher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Unternehmer als auch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliche Sondervermögen. Leistungen an Verbraucher, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, findet nicht statt.
a) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist entsprechend § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
b) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist entsprechend § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, dass weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.


1.3. Ist der Kunde Unternehmer: In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht durch uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.


1.4. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.


1.5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.


2. Angebot und Vertragsschluss, Rechte Einräumung bei Software


2.1. Auf Anfrage des Kunden bei uns, vereinbaren wir, wenn erforderlich, mit dem Kunden einen Termin - auch vor Ort - zur Planung des individuellen Auftrages. Damit ist noch kein Vertrag zustande gekommen.


2.2. Angebote von k.ai sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Freischaltung und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich.


2.3. Ein durch uns erstellter Kostenvoranschlag ist freibleibend. Eine erfolgende Bestellung des Kunden stellt ein Angebot dar, welches wir innerhalb von 14 Tage ab Zugang annehmen können. Ein Vertrag kommt, soweit es keine besondere Vereinbarung gab, mit dem Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.


2.4. k.ai behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von Angebotsunterlagen beziehungsweise von Auftragsbestätigungen vor.


2.5. Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.


2.6. Sofern der suggerierte und in dem Kostenvoranschlag dargelegte Auftrag durch den Kunden nicht erteilt wird, steht es uns frei, eine angemessene und ortsübliche Gebühr für die Erstellung des Kostenvoranschlags zu erheben. Diese Gebühr wird jedoch vor der Erstellung des Kostenvoranschlags mit dem Kunden abgestimmt.


2.7. Etwaige Vorleistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt, auch wenn es nicht zu einem Vertrag kommt.

2.8. Unsere Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne jeden Abzug fällig. Zahlungsverzug tritt spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ein. Die rechtzeitige Zahlung ist nur dann gegeben, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb dieser Frist auf einem unserer Geschäftskonten zu dessen endgültiger freier Verfügung eingegangen ist.


2.9. Ab Verzug wird die offene Forderung bei Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Sofern es sich bei den Kunden um einen Unternehmer handelt, wird die offene Forderung mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Wird ein höherer Zinssatz durch Inanspruchnahme von Bankkrediten etc. nachgewiesen, sind wir jedoch berechtigt, den höheren Zinssatz geltend zu machen.


2.10. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen durch einen Kunden der Unternehmer ist, verfallen Rabatte und sonstige Vergütungen und werden der Faktur hinzugerechnet.


3. Rechte-Einräumung bei Software


3.1. Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die vereinbarte Nutzungszeit beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software (evtl. der Drittanbieter) zu dem in einer Auftragsbestätigung eingeräumten Umfang.


3.2. Der Kunde ist nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.


3.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen ihm zur Nutzung der Software überlassenen Online-Zugang Dritten zu überlassen. Ferner ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizensieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen, soweit dies nicht aufgrund der Besonderheit der Software notwendig ist.


3.4. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an k.ai zurück. In diesem Fall kann k.ai den Zugang zur Software sperren und der Kunde hat die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie zu löschen oder an k.ai auszuhändigen.


4. Installation, Verantwortung des Kunden


4.1. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch k.ai als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.


4.2. Sofern eine entsprechende Vereinbarung gesondert getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen bereitgestellt sind. Damit die vereinbarten Leistungen erbracht werden können, sorgt der Kunde für die administrativen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen. Darunter wird ein Benennen eines kundenseitigen Projektverantwortlichen, die Bekanntgabe der betrieblichen Anforderungen und der technischen Rahmenbedingungen (Einhaltung der Systemvoraussetzungen) und entsprechend ausgebildetes Personal (fachspezifische Vorbildung z.B. Buchhaltungskenntnisse) für Einschulungen verstanden. Die zeitgerechte Stellungnahme zu vorgelegten Dokumenten und Leistungen, das Erbringen von Testdaten, das Sichern von Programmen und Daten wird vorausgesetzt.


4.3. Telefonisch erteilte Auskünfte bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung im Nachhinein.


5. Supportdienstleistungen und Reaktion bei Problemen


5.1. Supportdienstleistungen sind konkrete Wissensfachfragen zum Programm, die nicht üblicherweise durch Schulungen vermittelt werden oder Annahme, Analyse und Beseitigung von möglichen Programmfehlfunktionen oder Störungsmeldungen.


5.2. Folgende Services sind kein Supportdienstleistungen: Schulungen, Einweisungen, Software-Installationen, individuelle Formularanpassungen, Überprüfung von Datensicherungen, Überprüfung oder Installation von Drittprogrammen, Datenbankabfragen, Reports, Schnelländerungen, Serverkonfiguration,
Systemadministration.


5.3. Die Abrechnung von Supportdienstleistungen erfolgt jeweils am Ende eines Monates in 15 Minuten Einheiten zu dem aktuell gültigen Stundensatz sofern nichts anderes vereinbart wurde.


5.4. Anleitungen können maximal einmal nachgeliefert werden und diese sind vom Kunden zeitlich spätestens innerhalb des Kalenderjahres nach der Erstinstallation anzufordern.


5.5. Wir erstellen keine kundenindividuellen Dokumentationen, wie zum Beispiel ein Pflichtenheft, wenn es nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.


5.6. Bei gesetzlich vorgeschriebenen oder vertraglich vereinbarten Dokumentationen entscheiden wir, wie diese zur Verfügung gestellt werden. (Sprache, Form, etc.)

5.7. Supportanfragen für jede Software können über [email protected] gestellt werden, dadurch ist eine qualitativ hochwertige Bearbeitung der Anfragen gewährleistet.


5.8. Um den Besteller bei der Eingrenzung eines Problems mit dem Programm zu unterstützen, kann k.ai den Besteller auffordern, Fernwartungszugriff auf sein System zu gestatten oder Informationen oder Systemdaten
an k.ai zu senden.


5.9. Die Leistung vom Support ist kostenpflichtig. Die Kosten sind der Preisliste zu entnehmen.


5.10. Wir reagieren Mo – Fr auf Anfragen innerhalb von 3 Werktagen.


6. Teillieferungen, Leistungen durch Dritte


6.1. k.ai ist zu Teilleistungen berechtigt.


6.2. k.ai ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.


7. Untersuchungs- und RügepflichtDer Kunde ist verpflichtet, gelieferte Software unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler k.ai unverzüglich anzuzeigen. Die Rüge muss uns schriftlich oder fernschriftlich detailliert zugehen. Eine fernmündliche Mängelrüge reicht nicht aus.


8. Preise


8.1. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Preisen berechnet.


8.2. Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach den bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisen vergütet. (Preisliste).


8.3. Reisekosten und Spesen sind zu dem Stundensatz der Mitarbeiter k.ai‘s zu zahlen und der Preisliste zu entnehmen.


8.4. Das Nutzungsrecht für Software endet mit dem Ende der Vertragslaufzeit. Danach ist sie komplett zu entfernen. Sollte eine vollständige und sichere Entfernung durch den Kunden nicht gewährleistet werden können, so beauftragt er k.ai zur Entfernung der Software. Für den Aufwand berechnet k.ai die der Preisliste zu entnehmenden Stundensätze zuzüglich Ziffer 7.3.


8.5. k.ai ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als drei Monate ab Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.


8.6. Ändern sich nach Abschluss eines Vertrages bis zu dessen Erfüllung unsere Kosten gegenüber Dritter, sowie Steuern, Gebühren oder Abgaben jeder Art, die das Nutzungsentgelt beeinflussen, so ist k.ai berechtigt, das vom Kunden zu zahlende Entgelt zu berichtigen. Eine beabsichtigte Änderung wird sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Dem Kunden steht dann ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung nicht schriftlich den Vertrag, so wird der Vertrag zu den neuen Konditionen fortgesetzt. Der Besteller wird auf diese Folgen in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.


9. Lieferfrist


9.1. Von k.ai angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Falls im Einzelfall dennoch ein Liefertermin oder eine Lieferfrist verbindlich zugesagt wird, setzt der Kunde eine Nachfrist von zumindest 4 Wochen schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes und erst im Falle des fruchtlosen Ablaufes kann er erst vom Vertrag zurücktreten.


9.2. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von k.ai nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei k.ai, seinen Lieferanten oder Unterlieferanten.


9.3. Sind für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen Mitwirkungshandlungen des Kunden notwendig, verpflichtet sich der Kunde die notwendigen Handlungen unverzüglich vorzunehmen und geforderte Daten /Informationen unverzüglich in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen. Für Verzögerungen, die im Verantwortungsbereich des Bestellers liegen, ist k.ai nicht verantwortlich und diese entbinden den Besteller nicht von der Zahlung des vereinbarten Entgelts.


10. Annahmeverzug des KundenKommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist k.ai nach Setzung einer Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt k.ai Schadensersatz, so beträgt dieser pauschal 30 % des Auftragswertes, wenn nicht k.ai einen noch höheren Schaden nachweist.

11. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde stellt Speicherplatz auf seinem Microsoft SQL-Server zur Verfügung und beschafft die Microsoft PowerBI Lizenzen in seiner Microsoft 365 Umgebung und trägt die Kosten dafür. K.ai leistet keinen Support für
Microsoft 365.


12. Gewährleistung


12.1. Standardsoftware kann mit Blick auf die Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden. Insoweit es sich daher um Fehler handelt, die bei gewöhnlicher Sorgfalt nicht auffallen müssen, liegt kein Mangel vor.


12.2. Soweit k.ai Software gemäß gesonderter Vereinbarung installiert, wird der Kunde diese – auf Verlangen von k.ai gemeinsam mit einem Mitarbeiter von k.ai – unverzüglich testen und Mängel k.ai anzeigen. Läuft die Software im Wesentlichen vertragsgerecht, wird er unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären.


12.3. k.ai kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung (= Programmierung) oder Austausch mit fehlerfreier Ware beseitigen. Mängel der Software kann k.ai durch Überlassung eines neuen Releases beseitigen. Lässt sich ein  Mangel nicht mit angemessenem Aufwand beheben ist k.ai zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


12.4. Gewährleistungsansprüche sind schriftlich per E-Mail anzuzeigen. Es bedarf der genauen Beschreibung des Mangels. Nach Eingang der Mängelrüge wird k.ai nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen. Entsprechend § 377 HGB hat der Kunde als Unternehmer die Software nach Freischaltung unverzüglich zu prüfen und Mängel k.ai anzuzeigen.


12.5. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an der Software vorgenommen erlischt der Gewährleistungsanspruch unmittelbar.


13. Haftung


13.1. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
d) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.


13.2. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.


13.3. k.ai haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. k.ai haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders – hätte verhindern können.


13.4. Die ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.


14. Zahlung


14.1. Unsere einmal (Teil-) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne jeden Abzug fällig. Zahlungsverzug tritt spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ein. Die rechtzeitige Zahlung ist nur dann gegeben, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb dieser Frist auf einem unserer Geschäftskonten zu dessen endgültiger freier Verfügung eingegangen ist. Ein jeweils zu zahlendes monatliches Nutzungsentgelt ist für ein Jahr im Voraus zu zahlen.


14.2. Ab Verzug wird die offene Forderung bei Unternehmer als Kunden mit 9 Prozentpunkten, bei Verbraucher als Kunden mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Wird ein höherer Zinssatz durch Inanspruchnahme von Bankkrediten etc. nachgewiesen, sind wir jedoch berechtigt, den höheren Zinssatz geltend zu machen.


14.3. Unsere sämtlichen Forderungen – auch bei Stundung – werden sofort fällig, sobald der Kunde mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird
oder uns Tatsachen bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden entscheidend in Frage stellen, sodass unser Zahlungsanspruch gefährdet erscheint. Wir sind dann nach unserer Wahl berechtigt, die gelieferte Ware zurückzufordern, weitere Lieferungen und Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind daneben berechtigt, etwa gewährte Rabatte, Sondervergünstigungen, etc. zu streichen.


14.4. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur wegen von k.ai schriftlich und ausdrücklich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.

14.5. (Teil-,) Leistungen werden sofort oder monatlich zum 01. oder 15. In Rechnung gestellt.


14.6. Schuldet der Kunde k.ai mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.


14.7. Der Kunde ist verpflichtet, k.ai eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, sowie für eine ausreichende Deckung des vereinbarten Abbuchungskontos zu sorgen.


14.8. Ist der Kunde gegenüber k.ai im Zahlungsverzug, ist k.ai berechtigt, alle Warenlieferungen sowie sämtliche Supportleistungen einzustellen, bis die offenen Forderungen vom Kunden ausgeglichen worden sind.

14.9. Für jede mangels Deckung oder aufgrund des Verschuldens des Kunden oder seiner Bank erfolgte Rücklastschrift ist k.ai berechtigt, Aufwendungsersatz zu verlangen. Die Höhe des Aufwendungsersatzes beträgt pauschal 49,- Euro. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.


14.10. Rechnungsänderungen werden pauschal pro Fall mit 29,- Euro berechnet.


15. Umfang der Rechtseinräumung


15.1. k.ai behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten.


15.2. Der Kunde erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht an der Software. Diese dürfen nur – soweit technisch zwingend erforderlich – zum Zwecke der Sicherung und Installation kopiert werden.


16. Veränderungen durch den Kunden


16.1. Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software durch den Kunden ist unzulässig, missachtet der Kunde diese Bestimmung, verliert er sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber k.ai.


16.2. Die Beseitigung von Softwaremängeln werden im Rahmen von Wartungsverträgen angeboten.


16.3. Reverse Engineering ist unzulässig. k.ai behält sich vor, dem Kunden auf Anfrage Informationen, die er zur
Herstellung der Interoperabilität der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Programmen benötigt,
gegen angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. Bei der Verwendung dieser Informationen hat der
Kunde die in § 69e Abs. 2 Urheberrechtsgesetz zu beachten.


17. Schutzrechte Dritter
k.ai ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Software-Änderungen auf

eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.


18. Abtretbarkeit von Ansprüchen
k.ai ist berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden diesen Vertrag an ein anderes Unternehmen abzutreten.


19. Vertraulichkeit


19.1. Die Parteien verpflichten sich hiermit,
19.1.1. die vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber Dritten offenzulegen;


19.1.2. die vertraulichen Informationen nur an mit dem Vorhaben befasste Organmitglieder, Mitarbeiter und Berater (Need-to-Know-Prinzip) weiterzugeben;


19.1.3. Im Hinblick auf die Vertraulichen Informationen zumindest dieselben Maßnahmen wie zum Schutz eigener vertraulicher Informationen, in jedem Fall aber nicht weniger als die ihm zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um die Offenlegung Vertraulicher Informationen zu verhindern und das Interesse der Parteien an deren Geheimhaltung zu wahren;


19.1.4. angemessene und aktuelle elektronische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Vertraulichen Informationen vorzuhalten und einzusetzen; und


19.1.5. die vertraulichen Informationen nur zum Zweck der Bewertung des Vorhabens sowie zur Durchführung des Vorhabens zu verwenden;


19.2. "Dritte" im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche Personen und Unternehmen, die nicht Partei dieser
Vereinbarung sind oder verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG der Parteien, deren Organmitglieder, Mitarbeiter und Berater oder Organmitglieder, Mitarbeiter und Berater der Parteien, die nicht unter 18.1.2 fallen.


19.3. Die Parteien werden die zur Informationserlangung Berechtigten, welche vertrauliche Informationen erlangen,
über den vertraulichen Charakter belehren und sie zur Aufrechterhaltung der Geheimhaltung und zur
Einhaltung dieser Vereinbarung bei Nutzung der vertraulichen Informationen verpflichten. Darüber hinaus wird
der Interessent dafür Sorge tragen, dass bei der Weitergabe vertraulicher Informationen an zur Informationserlangung Berechtigte ausschließlich sichere Informationsübermittlungs- und Kommunikationswege verwendet werden.


19.4. Jede Partei wird der jeweils anderen Partei unverzüglich schriftlich mitteilen, wenn sie Kenntnis davon erlangt,
dass vertrauliche Informationen in irgendeiner Weise an Unbefugte gelangt sind oder die Umstände vorliegen,
wonach Gefahr besteht, dass dies geschieht.


19.5. Soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, verpflichtet sich jede Vertragspartei, alle Daten,
Informationen und alles Know-how, das im Rahmen dieses Vertrages von der anderen Partei zugängig
gemacht wird, vertraulich zu behandeln. Dies schließt insbesondere alle Informationen ein, die von der
mitteilenden Partei als vertraulich eingestuft werden können oder der Natur der Sache nach vertraulich sind.


19.6. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit endet nicht mit einer allfälligen Beendigung der Geschäftsbeziehung,
sondern ist zeitlich unbeschränkt, solange an der Aufrechterhaltung der Vertraulichkeit ein Interesse bestehen
könnte.


20. Datenschutz
Der Kunde ermächtigt k.ai, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des
Datenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. k.ai behält sich vor, Firmennamen und Logo des
Kunden zu Referenzzwecken und für Werbezwecke zu verwenden. Diese Nutzung kann die Nennung als Kunde auf
unserer Website in Marketingmaterialien und in Pressemitteilungen umfassen. Ihre Zustimmung zur Verwendung der
Daten zu diesem Zweck kann jederzeit widerrufen werden, indem der Kunde k.ai kontaktiert.


21. Widerruf
Sehr geehrter Kunde,
wir freuen uns, dass Sie unsere Software nutzen möchten. Um Ihnen größtmögliche Zufriedenheit zu
gewährleisten, bieten wir Ihnen an die Lizenz für die Software die ersten 14 Tage ab Installation kostenlos zu
nutzen - Dies geschieht, um Ihnen bedenken zu nehmen, dass wir etwas versprechen, was wir nicht halten
könnten. Sie sollen erfahren, wie viel unser Programm bietet, wenn Sie Ihre eigenen Daten aufbereitet sehen.
Zusätzlich gewähren wir Ihnen ein 30-tägiges Rücktrittsrecht ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Innerhalb dieses Zeitraums haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen:
• Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und an die im Vertrag angegebene Adresse gesendet werden.
• Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem Sie die Software erstmals nutzen.
• Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie
eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben),
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung
über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit
Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder
zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt
haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Dieser Punkt umfasst die Kosten für das Vertragsschutzecht der Lizenz, also die Software zu
nutzen. Sollten Extraleistungen in dieser Zeit beansprucht worden sein, die Spesengelder oder
Mitarbeiterkosten verursachten, sind diese nicht von der Rückerstattung umfasst.)
• Sie sind verpflichtet, die Software nach dem Widerruf nicht mehr zu verwenden.
Wir hoffen, dass Sie mit unserer Software zufrieden sind. Falls Sie dennoch von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch
machen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie können für den Widerruf auch folgendes Formular nutzen:

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Absender:
Name:
Straße / Hausnummer:
Postleitzahl / Ort:
An:
k.ai GmbH
Heckamp 5
49196 Bad Laer Datum:
E-Mail: [email protected]
Widerruf meines Vertrages
Kundennummer/Bestellnummer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag:
Ich bitte um die Bestätigung meines Widerrufs.
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22. Schlussbestimmungen


22.1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht mit Ausnahme des deutschen internationalen Privatrechts und des
UN-Kaufrechts (CISG).


22.2. Ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Kunde Unternehmer ist, ist für alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, der Geschäftssitz von k.ai, 49196 Bad Laer.


22.3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieses § 8 Abs. 3 bedürfen der Schriftform, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


22.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die, soweit rechtlich zulässig, nach Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Dies gilt entsprechend im Fall von unbeabsichtigten Lücken in diesen AGB. Diese salvatorische Klausel ist keine bloße Beweislastumkehr, sondern bedingt § 139 BGB insgesamt ab.
Stand 03/2024